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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pension Haus Gertrud Donauwörth

§ 1 Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die Pension Gertrud Donauwörth gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern. Die Pension Gertrud Donauwörth ist berechtigt seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.

 

§ 2 Vertragsabschluss

1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme der Pension Gertrud Donauwörth zustande. Der Pension Gertrud Donauwörth steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.

2. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.

3. Die Unter-, oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Inanspruchnahme der überlassenen Zimmer durch Dritte, sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken gedachten Möglichkeiten, ist nur gestattet, wenn die Pension Gertrud Donauwörth dies ausdrücklich erlaubt.

 

§ 3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise

1. Die Nutzung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.

2. Der Vertragspartner haftet der Pension Gertrud Donauwörth für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, auf dessen Veranlassung Leistungen der Pension Gertrud Donauwörth erhalten, verursacht werden.

3. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat die Pension Gertrud Donauwörth das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche geltend machen kann.

4. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11:30 Uhr geräumt sein. Danach kann die Pension Gertrud Donauwörth, über den entstehenden Schaden hinaus, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr, den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis).

 

§ 4 Leistungsstornierung

1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer

Stornierung des Vertragspartners hat dieser folgenden Schadensersatz zu leisten:

a) kein Schadensersatz, wenn eine schriftliche Stornierung bis 24 Stunden vor Beginn des

Leistungszeitraums der Pension Gertrud Donauwörth zugeht,

b) Schadensersatz i.H.v. 90% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung nach 24 Stunden vor Beginn des Leistungszeitraums der Pension Gertrud Donauwörth zugeht,

c) Schadensersatz i.H.v. 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn kein Antritt der gebuchten Leistung gegenüber der Pension Gertrud Donauwörth erfolgt (no-show).

2. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden der Pension Gertrud Donauwörth nicht gegeben oder geringer ist.

 

 

§ 5 Rücktritt / Kündigung der Pension Gertrud Donauwörth

1. Die Pension Gertrud Donauwörth ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB1) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314 BGB²) berechtigt, wenn

a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt,

b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer von der Pension Gertrud Donauwörth nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist,

c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht,

d) der Vertragspartner den Namen der Pension Gertrud Donauwörth mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht,

e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung der Pension Gertrud Donauwörth untervermietet werden,

f) die Pension Gertrud Donauwörth begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension Gertrud Donauwörth in der Öffentlichkeit gefährden kann.

 

 

 § 6. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB4.

1. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Die Pension Gertrud  Donauwörth bewahrt die Sachen 2 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

 

§ 7 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz der Pension Gertrud Donauwörth, Johannes-Traber-Str. 5 in 86609 Donauwörth.

2. Es gilt deutsches Recht.

3. Gerichtsstand ist  Nördlingen/AG Nördlingen

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche Wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag vorhanden sein sollten.

 

§ 704 BGB Pfandrecht des Gastwirts

Der Gastwirt hat für seine Forderungen für Wohnung und andere dem Gast zur Befriedigung seiner Bedürfnisse gewährte Leistungen, mit Einschluss der Auslagen, ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. Die für das Pfandrecht des Vermieters geltenden Vorschriften des § 562 Abs. 1 Satz 2 und der §§ 562a bis 562d finden entsprechende Anwendung.

 

Donauwörth, Oktober 2016